Beschwerdemanagement an der Lausitzer Sportschule Cottbus

 

  1. Zielsetzung und Grundsätze

Die Lausitzer Sportschule Cottbus verfolgt das Ziel, ein professionelles, transparentes und faires Verfahren für den Umgang mit Beschwerden zu etablieren. Beschwerden werden als Chance zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung verstanden. Alle Beteiligten haben das Recht auf Gehör und einen respektvollen Umgang.

Grundsätze:

  • Vertrauliche Behandlung der Angelegenheit
  • Transparente Abläufe
  • Sachliche und respektvolle Kommunikation
  • Fairness gegenüber allen Beteiligten
  • Schriftliche Dokumentation aller formellen Schritte

 

  1. Standardfall: Beschwerde von Erziehungsberechtigten über eine Lehrkraft
    • Erste Stufe: Direkte Klärung auf informeller Ebene

Erziehungsberechtigte sind gehalten, sich zunächst direkt an die betroffene Lehrkraft zu wenden. Ziel dieses Gesprächs ist eine einvernehmliche Klärung des Anliegens. Auf Wunsch kann eine neutrale Person (z. B. Vertrauenslehrkraft) als Moderation hinzugezogen werden.

  • Zweite Stufe: Kommunikation mit dem Klassenlehrer/ Tutor

Wenn durch die direkte Klärung keine Lösung erreicht wird, soll der zweite Schritt die Hinzunahme des Klassenlehrers oder Tutors sein, dessen Aufgabe die Moderation zwischen Lehrkraft und Eltern ist.

  • Dritte Stufe: Einschaltung der Schulleitung

Sollte das direkte Gespräch keine Klärung herbeiführen oder nicht möglich sein, kann eine formelle Beschwerde schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Beschwerde sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Kontaktdaten der beschwerdeführenden Person
  • Name der betroffenen Lehrkraft
  • Sachverhalt mit konkreten Angaben (Zeit, Ort, Beteiligte)
  • Bisher unternommene Schritte
  • Ziel bzw. Erwartung der beschwerdeführenden Person

Die Schulleitung führt Gespräche mit den Beteiligten und strebt eine Klärung bzw. Lösung des Konflikts an. Gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen veranlasst.

  • Vierte Stufe: Weiterleitung an die Schulaufsicht

Falls auch auf Ebene der Schulleitung keine Lösung erzielt werden kann oder der Fall eine übergeordnete Bewertung erfordert, kann die Angelegenheit an die zuständige Schulaufsicht weitergeleitet werden. Dies erfolgt grundsätzlich erst nach Ausschöpfung der schulischen Klärungswege.

 

 

 

  1. Zuständigkeiten im Verfahren

 

Funktion

Zuständigkeit

Lehrkraft

Stellungnahme, Teilnahme an Gesprächen, Klärungsbereitschaft

Erziehungsberechtigte

Sachliche Darstellung des Anliegens, Mitwirkung an der Klärung

Klassenlehrer/ Tutoren

Vermittelnde Rolle und Moderation zwischen Lehrkraft und Eltern

Schulleitung

Moderation, Entscheidungsfindung, ggf. Einleitung von Maßnahmen

Vertrauensperson

Auf Wunsch: begleitende Moderation

Schulaufsicht

Letztinstanzliche Prüfung und Entscheidung in eskalierten Fällen

 

  1. Dokumentation und Datenschutz

Alle formellen Beschwerden und Gespräche werden in geeigneter Weise dokumentiert. Die Aufbewahrung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 

  1. Prävention und Qualitätssicherung

Die Schule fördert ein konstruktives Miteinander durch:

  • Fortbildungen zu Kommunikation und Konfliktlösung
  • Feedbackmöglichkeiten für Eltern und Schülerinnen und Schüler
  • Regelmäßige Evaluation schulischer Prozesse

 

Dieses Beschwerdemanagement wurde in der Schulkonferenz vom 17.11.2025 beschlossen.